Nichtverfügbarkeiten
Nichtverfügbarkeiten von Lasten werden von den Verbrauchern seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 543/2013 am 05. Januar 2015 auf der ENTSO-E Transparenzplattform veröffentlicht.
Eine Veröffentlichungspflicht besteht jedoch nur bei Nichtverfügbarkeiten einer Verbrauchseinheit größer 100 MW von mindestens einer Viertelstunde. Verbrauchseinheiten mit einer maximalen Leistung kleiner 100 MW sind somit von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen.